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Jeder von uns ist Kunst, gezeichnet vom Leben!

Casper

Mit uns zu mehr Selbstbestimmung in Ihrem Alltag

Mit unseren unterschiedlichen Unterstützungsangeboten möchten wir es Ihnen ermöglichen, weiterhin einen selbstbestimmten Alltag in ihren eigenen vier Wänden zu gestalten und zu erleben.

Unser Angebot richtet sich an Menschen mit einem Pflegegrad, einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung und an jeden der unsere Hilfsangebote gerne in Anspruch nehmen möchte.

Wir sind für Sie in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Kassel, Hoch-Sauerland-Kreis, sowie Paderborn und Höxter unterwegs.

Wie können wir Sie unterstützen?

Individuelle Betreuungsleistungen - so individuell wie Ihr Leben.

Persönliches Budget

  • Psychosoziale Unterstützung, Hilfen zur Selbsthilfe:
    • Hilfe und Unterstützung in Krisensituationen und bei Konflikten
    • Entwickeln von Zukunftsperspektiven
  • Förderung von Alltagskompetenzen
  • Begleitung zu Ärzten, Ämtern und Behörden
  • Aufbau und Erhalt einer Tagesstruktur
  • Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte

Unterstützung im Alltag

  • Haushaltshilfe (putzen, bügeln usw.)
  • Organisation und Begleitung der Einkäufe
  • Gestaltung und Durchführung von Freizeitaktivitäten (Spazieren gehen, Fahrrad fahren, Cafébesuche, etc.)
  • Begleitung zu Ärzten und anderen medizinischen Anwendungen

Stundenweise Verhinderungspflege

  • Betreuung von demenziell erkrankten Pflegebedürftigen 
  • Gespräche und Beschäftigung
  • Begleitung 

Persönliches Budget

Seit dem Jahr 2008 haben Menschen die unter einer psychischen Erkrankung leiden, eine geistige oder körperliche Behinderung haben oder Menschen die von Behinderung bedroht sind, einen Rechts­anspruch auf das Persönliche Budget.

Die Zusammen­arbeit des Leistungs­empfänger und den Mit­arbeitern der „Praxis Sozialer Arbeit“ soll es dem Budget­nehmer ermöglichen sein Leben nach eigenen Vorstellungen mit der nötigen Unter­stützung selbst zu organisieren und somit, einen selbst­bestimmten Alltag zu erleben. Die Unter­stützungs­angebote umfassen pädagogische Hilfe­stellungen z. B. in Form von Gesprächen zur Problem­lösung und nicht-pädagogische Angebote wie das gemeinsame Säubern der Wohnung.

Unverbindliche Beratung anfordern

Unterstützung im Alltag

Wenn Sie mindestens den PG 1 haben unter­stützen wir Sie über den Entlastungs­betrag im Haushalt oder auch bei Aktivitäten außer Haus. Wir helfen Ihnen zum Beispiel beim Aufhängen der Wäsche, beim Kochen, Fenster­putzen oder auch dabei ihre Blumen­kästen zu bepflanzen. Wenn Sie Lust haben einen Einkaufs­bummel zu machen begleiten wir Sie gerne.

Unverbindliche Beratung anfordern

Stundenweise Verhinderungspflege

Wir betreuen Sie oder ihren Angehörigen, wenn Sie verhindert sind oder einfach mal eine Pause benötigen, um etwas zu was zu erledigen. Wir betreuen und begleiten Sie gerne.

Unverbindliche Beratung anfordern

Individuelle und bezahlbare Unterstützung

Jeder hat das Anrecht auf eine passende häusliche Versorgung. Neben der privaten Finanzierung lassen sich viele Kosten durch die Pflegekasse oder andere Träger erstatten.

Kostenübernahme
durch Leistungsträger
in individueller Höhe.

Bis zu 1612 € jährlich
über die Verhinderungspflege
finanzieren lassen.

Entlastungsbetrag
monatlich in Höhe von 125 €
ausschöpfen.

Individuelle Stundensätze,
frei wählbar.

Steuerlich absetzbar.

Ihr Weg zu mehr Selbstbestimmung im Alltag

Ihre persönliche Unterstützung ist nur noch drei Schritte entfernt.

Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an oder Schreiben Sie uns. Wir sind jederzeit für Sie da!

Erstgespräch vereinbaren

Wir beraten Sie in einem ersten unverbindlichen Kennenlernen gerne über ihre Möglichkeiten der Finanzierung und die Gestaltung Ihrer angestrebten Hilfen.

Hilfe erhalten

Sie erhalten unkompliziert und zeitnah die gewünschte Hilfe von uns.

Gemeinsam für Sie im Einsatz

Unser Team steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen ganz individuell weiter.

Unser Team braucht deine Unterstützung!

Du hast ein großes Herz und möchtest dich beruflich im sozialen Bereich engagieren? Du liebst die Arbeit mit und für Menschen? Kinder, Jugendliche, alte Menschen oder solche mit Behinderung?

Zur Unterstützung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

Erzieher / Sozialpädagogen

unbefristet in Teilzeit oder als Minijob

Haben wir dein Interesse geweckt?

Bewirb dich jetzt!

Wir in den Medien

Hier findet ihr aktuelle Medienartikel über uns und unseren Aktivitäten.

HNA Korbach (vom 07.09.2021)

Müllsammler in Korbach „wollen Vorbilder sein“

Folgt uns auf Social Media

Ihr könnt mit uns auch in den Social Media Kanälen auf Facebook und Instagram kommunizieren.

FAQ

Hier erhalten Sie Antworten zu den häufig gestellten Fragen.

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung mit der sich der behinderte Mensch genau die Unterstützung einkaufen kann die er benötigt.

Ein Persönliches Budget erhalten Menschen

  • mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen
  • mit psychischen Behinderungen oder Erkrankungen
  • mit Suchterkrankungen
  • die von einer Behinderung bedroht sind

sowie Kinder und Jugendliche im Schulalter

  • mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen im Vorschulalter
  • die eine geistige und/oder körperliche Beeinträchtigungen haben

Folgende Leistungen können als Persönliches Budget erbracht werden:

  • Aufnahme und Gestaltung sozialer und persönlicher Beziehungen
  • Selbstversorgung und Wohnen
  • Schulbildung, Ausbildung, Arbeit, Tagesstruktur
  • Freizeit und soziale Teilhabe
  • Hilfen zur Mobilität
  • Hilfe zur Pflege 
  • Umgang mit den Folgen einer Behinderung

Einen Antrag auf ein Persönliches Budget kann man bei verschiedenen Trägern stellen. Zum Beispiel bei

  • den Krankenkassen
  • der Bundesagentur für Arbeit
  • der Unfallversicherung 
  • der Rentenversicherung 
  • den Jugendämtern 
  • den Sozialhilfeträgern 
  • den Pflegekassen
  • den Integrationsämtern

Bei der Beantragung des Persönlichen Budgets sind wir Ihnen sehr gerne behilflich.

Die Höhe jedes Persönlichen Budgets, der Anzahl der bewilligten Stunden, wird individuell im Gespräch mit dem Leistungsträger festgestellt und so auf jede einzelne Person zugeschnitten.

Im Gespräch mit dem/den Leistungsträger/Leistungsträgern werden die persönlichen Ziele des behinderten Menschen gemeinsam mit allen beteiligten erarbeitet. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Stärken und Wünsche des Leistungsempfängers gelegt.

Unterstützungsleistungen im Alltag

Unterstützungs­leistungen im Alltag sind praktische Hilfen, zum Beispiel Unter­stützung im Haus­halt (Wäsche, Kochen oder Wohnungs­reinigung) und beim Einkaufen. Hilfen zur Tages­strukturierung oder Freizeit­gestaltung wie Ausflüge und Gruppen­angebote fallen ebenso darunter, wie das gemeinsame Spielen, das Vorlesen aus Büchern und Zeitungen, Spazier­gänge, gute Gespräche und die Begleitung zu Ärzten. Auch ist es möglich Kinder mit einem Pflege­grad zu betreuen und gemein­same Aktivitäten durch­zuführen.

Unterstützungsleistungen im Alltag können über den Entlastungsbetrag, der jedem Menschen ab Pflegegrad 1 zusteht, finanziert werden.

Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125 € und kann bis zum 30.06. des Folgejahres ausgeschöpft werden.

Die Abrechnungen der Unterstützungsleistungen werden monatlich erstellt und per Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Um die Abrechnung erstellen zu können, wird jeder Termin dokumentiert und der Leistungsempfänger, sowie der Mitarbeiter zeichnen diesen gegen.

Stundenweise Verhinderungspflege

Anspruch auf stundenweise Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, die Zuhause seit mindestens sechs Monaten gepflegt werden und deren Angehörige eine Auszeit benötigen oder selbst Termine haben und somit die Betreuung nicht ausführen können.

Stundenweise Verhinderungspflege muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Dabei sind wir gerne behilflich. Verhinderungspflege muss nicht zwingend im Voraus beantragt werden und kann bis zu vier Jahre nach der Inanspruchnahme beantragt und erstattet werden.

Das Budget für die stundenweise Verhinderungspflege beträgt maximal 1612€ pro Kalenderjahr.

Stundenweise Verhinderungspflege bedeutet, dass pflegende Angehörige vertreten werden. Voraussetzung für die stundenweise Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 8 Stunden abwesend ist. Das hat den Vorteil, dass die Verhinderungspflegezeit von maximal 42 Tagen nicht reduziert wird und somit auf das Pflegegeld nicht angerechnet werden kann.

Haben Sie Fragen zu unserem Team oder unseren Leistungen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Rufen Sie uns einfach an

So erreichen Sie uns

Unsere Adresse

Ermighäuser Weg 22 D
34497 Korbach

Zu Fuß

Wir sitzen in der Nähe des Nording, nur wenige Minuten von der Fußgängerzone entfernt.

Mit dem Stadtbus

Sie können den Stadtbus (Linie 4) nehmen und an der Haltestelle "Skagerrak-Straße" aussteigen. Von dort aus sind es etwa 200 Meter Fußweg.

Barrierefreier Eingang

Sie können uns mit Ihrem Rollstuhl über unseren barrierefreien Eingang erreichen.  

Wir unterstützen Sie bei den unterschiedlichsten Aufgaben

  • Pädagogische Fachleistung
  • Haushaltshilfe
  • Seniorenbetreuung
  • Häusliche Betreuung
  • Alltagsbegleitung
  • Freizeitassistenz
  • Alltagshilfe
  • Einkaufshilfen
  • Familienhilfe
  • Häusliche Pflege
  • Seniorenbegleitung

Wir sind für Sie vor Ort unterwegs

  • Korbach
  • Bad Arolsen
  • Willingen/Upland
  • Brilon
  • Medebach
  • Winterberg
  • Frankenberg
  • Kassel
  • Volkmarsen
  • Warburg
  • Paderborn
  • Höxter